Allgemeine Hinweise
Durchführung und Förderung von interdisziplinären religionsrechtlichen Forschungen zu Brennpunkten von Religion und Recht. Dabei soll der Forschungsansatz interdisziplinär, sowohl mit Blick auf die beteiligten Fachbereiche/Fakultäten als auch auf den inhaltlichen Ansatz hin ausgerichtet werden.
Weiterbildung und fachliche Begleitung von Handlungsträgern und Meinungsbildnern
Durchführungen von Tagungen, Kongressen und Vortragsreihen unter Einbeziehung auswärtiger Gelehrter und Experten zu religionsrechtlichen Fragestellungen.
Zertifizierte Fortbildungen
Im Bereich von Religion und Recht werden zertifizierte Fortbildungen angeboten.
Das Angebot
Das kanonische Prozessrecht sieht im Motu Proprio Mitis Iudex Dominus (Art. 2-4 Ratio procedendi) vor, dass auf verschiedenen Ebenen kirchliche Berater in Ehefragen in den Diözesen und Pfarreien zu implementieren sind. Mit der Instruktion vom 29.4.2018 schafft der Gesetzgeber nun den rechtlichen Rahmen für die Ausbildung und Weiterbildung der Beraterinnen und Berater.
Dem Auftrag des Gesetzgebers folgend, bietet das Seminar für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht der JGU Mainz seit dem WS 2019/20 eine entsprechende Weiterbildung bzw. Schlüsselqualifikation für Beraterinnen und Berater auf der Ebene der Pfarrei einführen, die dazu geeignet ist, dass die Diözesen diesen Auftrag umsetzen können.
Das Angebot richtet sich an Studierende der Theologie und der Rechtswissenschaften und entsprechend Ausgebildete im kirchlichen Dienst, aber auch in beratenden und anwaltlichen Berufen, die im Bereich von Ehe und Familie tätig sind.
Für Studierende der JGU ist dies ein kostenfreies Angebot. Für JGU-externe Teilnehmerinnen, die ein Studium mit theologischem Hintergrund abgeschlossen haben, liegen die Kosten bei einmalig 420€. Die Kosten für JGU-externe Teilnehmerinnen mit juristischem Hintergrund liegen bei einmalig 910€. Studierende anderer Universitäten und Hochschulen entrichten je nach Studienrichtung einmalig folgende Gebühren: Theologinnen 200€, Juristinnen 300€. Auswärts erbrachte universitäre Studienleistungen können anerkannt werden, im kirchenrechtlichen Teilbereich aber nur, soweit sie zur Zeit der Geltung der aktuellen Rechtslage erworben wurden.
Studierende der JGU melden sich zur Teilnahem an der SQ BkR bitte per E-Mail direkt bei Prof. Dr. Pulte an! Von dort aus erfolgt dann die Eintragung in Jogustine, LMS und MS-Teams.
Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester. Das Lehrangebot erfolgt in jährlichem Turnus.
Die SQ kann begleitend im Verlauf eines Vollstudiums erworben werden. Dort abgelegte Prüfungen, welche die vorbezeichneten Fächer einschließen, werden voll umfänglich (ohne Übernahme der Prüfungsnote der Modulprüfung) anerkannt. Handelt es sich um eine Fachprüfung, wird die Note übernommen.
Die SQ kann auch berufsbegleitend im Block- und Fernstudium erworben werden.
Alle Lehrveranstaltungen werden in zwei mündlichen Semestralprüfungen (a´15 Min.) geprüft. Im HS ist eine schriftliche Hausarbeit von 12-15 Seiten Umfang einzureichen. In der Übung wird eine Fallbearbeitung mit Lösungsansatz als Übungsleistung gefordert.
Die theologischen LV werden nicht gesondert geprüft. Ein Belegnachweis ist vorzulegen.
Die Koordination des Studiums der SQ liegt beim Seminar für Kirchenrecht. Dort erfolgt auch die Anmeldung und Verwaltung des Studiums. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: kirchenrecht[at]uni-mainz.de.
Zertifikat (mit kanonischer und staatlicher Anerkennung)
Das Zertifikat SQ Berater/in im Kirchlichen Eherecht wird vom Seminar für Kirchenrecht im Auftrag der Katholisch-Theologischen Fakultät ausgestellt. Es handelt sich nach Maßgabe der Instruktion „Die Studien des Kirchenrechts im Lichte der Reform des Eheprozesses“ (28. April 2018) der Kongregation für das Katholische Bildungswesen um ein kanonisch rechtlich anerkanntes Zertifikat der Aus- bzw. Weiterbildung, das zugleich die staatliche Anerkennung der JGU genießt (Certificate of Advanced Studies). Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer, den Sie über den beigefügten Link erreichen: https://www.zww.uni-mainz.de/files/2022/03/Kirchenrecht_03-22.pdf
Die SQ Ethik – Religion – Recht richtet sich als Angebot der Katholisch-Theologischen Fakultät an Studierende der Rechtswissenschaften, die neben den gesetzlich geforderten juristischen Qualifikationen für Juristinnen und Juristen eine Zusatzqualifikation durch interdisziplinäre Studien an einem anderen Fachbereich erwerben wollen, die das juristische Studium mit Blick auf die weiten Berufsfeldern von Juristinnen und Juristen ergänzen.
Worum geht es?
In Fällen der Güterabwägung spielen immer wieder außerhalb des juristischen Systems liegende Argumentationen eine Rolle. Moderne, diskursfähige philosophisch-theologische Ethik, Moraltheologie und Sozialethik bieten Deute- und Begründungsangebote, die bei der Bewertung von Lebenssachverhalten aus juristischer Perspektive hilfreich sein können. Der Blick in das Rechtssystem des Kirchenrechts weitet den Blick über den eigenen Rechtskreis hinaus. Das Religionsrecht zeigt auf, dass der Staat und die Religionsgemeinschaften in einem auch rechtlich dynamischen Verhältnis stehen und bisweilen zur Verwirklichung des Gemeinwohlauftrags aufeinander angewiesen sind.
Wie läuft es?
Es wird das nachstehende Lehrangebot aus dem Vollstudium Katholische Theologie (Niveau: Abschluss Mag.theol.) angeboten. Die SQ wird erreicht durch eine mündliche Abschlussprüfung über belegte und besuchte Vorlesungen im Umfang von 5 SWS sowie einen qualifizierten Seminarschein (2SWS) in einem Seminar freier Wahl aus den drei angebotenen Disziplinen.
Der Gesamtumfang der verpflichtenden Veranstaltungen beträgt 7 SWS, die im Regelfall im Verlauf von zwei Semestern besucht werden. Es ist jeweils eine Vorlesung aus jedem der drei Fächer zu wählen. Da alle Vorlesungen kumulativ in einem Kolloquium (30 min.) geprüft werden, ergeben sich 7 LP. Hinzu kommen 6 LP für das Hauptseminar. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden den Grundlagenschein Rechtsphilosophie erworben haben. Erste Informationen zum Studienprogramm finden Sie nachstehend und / oder erhalten diese bei Frau Prof. Dr. Friederike Wapler, Prof. Dr. Josef Ruthig (FB 03), Prof. Dr. Matthias Pulte (FB 01).
Was bringt es?
Die SQ E-R-R vermittelt Einblicke und Kompetenzen in den Bereich der Normbegründung aus ehtischer Perspektive, sowie einen Einblick in die eigenständige Gesetzgebung der katholischen Kirche, sowie das rechtliche Verhältnis von Staat und Religionen in der religionspluralen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Gerade der Blick in das Religionsrecht ergänzt das jurtistische Lehrangebot des FB 03 um einen Teilbereich, der Pflicht- und Wahlpflichtbereich des Studiums der Rechtswissenschaft sonst nicht abgebildet wird.
Was ist nun zu tun?
Die Anmeldung der Studierenden erfolgt händisch im Prüfungsamt der Katholisch-Theologischen Fakultät. Eine Anmeldung über Jogustine ist nicht erforderlich. Es wird ein Studienbuch ausgegeben, in dem der Besuch bzw. die Belegung der Lehrveranstaltungen nachzuweisen ist.
Die Organisation der Prüfung liegt beim Studienbüro der Katholisch-Theologischen Fakultät am FB 01.
Die SQ kann in jedem Winter- oder Sommersemester begonnen werden.
Zwei weitere Datenbanken:
Katholische Gefängnisseelsorge im Recht von Staat und Kirche